Mit der Kindertageseinrichtung betritt Ihr Kind zum ersten Mal einen neuen Lebensraum außerhalb seines gewohnten familiären Umfeldes.
Die in der Familie erworbenen Fähigkeiten kann es nun hier einbringen und weiterentwickeln.
Die Kindertageseinrichtungen leisten Bildung, Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder im Sinne einer ganzheitlichen Förderung
und familienunterstützenden Arbeit.
Gemeinsam möchten wir durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit die Entwicklung verschiedenster Persönlichkeiten unterstützen.
Um Ihnen die Suche nach der richtigen Betreuung zu erleichtern und einen Einblick in die Strukturen und Verfahrensabläufe der Kinderbetreuung zu geben, stellt sich jede KiTa in Form einer eigenen Homepage vor.
Die Anmeldewoche für das Kindergartenjahr 2027/2028, das am 01.08.2027 beginnt, findet vom 21.09.2026 bis 27.09.2026 statt. Anmeldungen sind auch in diesem Jahr ausschließlich online möglich. Hierzu wird das KiTa-Portal „Little Bird“ genutzt.
Bei Fragen zur Registratur, Anmeldung etc. im KiTa-Portal Little Bird wenden Sie sich bitte direkt an den hiesigen Support: elternhilfe@little-bird.de oder 030/ 2359155-66.
Anmeldungen vor dem 21.09.2025 sind nicht möglich, da das Portal erst ab dem 21.09.2026 freigeschalten wird.
Wenn Sie Ihr Kind in einer oder mehreren KiTas anmelden wollen, müssen Sie sich zunächst einmalig im Online Portal „Little Bird“ registrieren.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind Betreuungsanfragen an bis zu vier Einrichtungen zu stellen. Hierzu dient die erste Anfrage der Wunscheinrichtung auf Priorität 1. Anschließend können Sie die eingegebenen Daten für Anfragen an weitere KiTas (Priorität 2 bis 4) übernehmen. Ihre Anfragen müssen priorisiert werden, damit Ihre Präferenzen erkennbar sind und bei der Vergabe entsprechend berücksichtigt werden können.
Nach der Anmeldung wird geprüft, ob in der Kindertageseinrichtung, der Sie Priorität 1 zugewiesen haben, ein Betreuungsplatz verfügbar ist. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie ein Platzangebot per E-Mail. Sie haben dann 5 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Erst nach einer Ablehnung dieses Angebots können Sie weitere Angebote von anderen angefragten Einrichtungen erhalten.
Sobald alle Plätze der Einrichtungen mit Priorität 1 vergeben sind, folgen die Platzangebote der Kindertageseinrichtungen mit den Prioritäten 2 bis 4. Auch hier gilt eine Rückmeldefrist von 5 Tagen.
Es ist auch eine Anmeldung erforderlich, wenn Ihr Kind/ Ihre Kinder erst im Laufe des KiTa-Jahres (01.08.2027 bis 31.07.2028) aufgenommen werden soll/sollen.
Auf jeder Webseite finden Sie detaillierte Informationen zu dem Betreuungsangebot und der Gruppenstruktur der jeweiligen KiTa. Grundsätzlich sieht das Kinderbildungsgesetz drei verschiedene Buchungszeiten vor, wobei sich die 35 Stunden-Buchungszeit noch einmal in mit und ohne Übermittagsbetreuung unterteilt.
25 Stunden
35 Stunden (geteilt)
45 Stunden
Gruppenform I
Kinder ab zwei Jahren
bis zur Einschulung
Gruppenform II
Kinder unter drei Jahren
Gruppenform III
Kinder ab drei Jahren
bis zur Einschulung
Unsere drei zertifizierten Familienzentren ermöglichen als Ort der Begegnung den Austausch von Menschen aller Altersgruppen.
Wohnortnah bieten sie Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Lebenssituationen an und stehen als verlässliche Anlaufstelle bereit. Über eigene Angebote hinaus steht ein breit gefächertes Netzwerk zur Verfügung, um die umfassende Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien sicherzustellen.
In allen städtischen Kindertageseinrichtungen hat die Bewegung einen hohen Stellenwert.
Einige KiTas haben sich darüber hinaus als zertifizierte Bewegungseinrichtungen qualifiziert. Die gezielte Bewegungsförderung der Kinder, die Überzeugung, das Bewegung besseres Lernen ermöglicht und die regelmäßige Teilnahme der Erzieher/innen an Fortbildungen gewährleisten in diesen Einrichtungen eine noch stärkere Fokussierung.
Sowohl für die 14 städtischen Einrichtungen als auch für die der kirchlichen und freien Träger zieht die Stadt Delbrück die Kindergartenbeiträge für den Kreis Paderborn ein. Der Elternbeitrag ist gemäß Satzung einheitlich festgelegt und berechnet sich auf Basis des Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes.