Die Stadt Delbrück zieht die Kindergartenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, unabhängig von der Trägerschaft (also auch für kirchliche Kindergärten und freie Träger), für den Kreis Paderborn ein.
Gemäß § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind die Elternbeiträge durch die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einheitlich festgesetzt.
Die Beitragspflichtigen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Elternbeiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung zu entrichten.
Dabei ist das Einkommen die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) maßgebend. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung aus den Bruttoeinnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres. Hiervon abgezogen werden nur die Werbungskosten; Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 EStG zu gewährenden Freibeträge abzuziehen.
Besuchen mehrere (Geschwister-)kinder gleichzeitig die Einrichtung, wird nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn eines der Kinder ein anderes Betreuungsangebot in Anspruch nimmt.
Eltern, die nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag zu entrichten, können bei dem Kreisjugendamt Paderborn bzw. bei der Außenstelle des Kreisjugendamtes Paderborn in Delbrück (Lange Str. 12a in Delbrück) einen Antrag auf Erlass stellen.
Die Kosten für das Mittagessen in der KiTa werden den Erziehungsberechtigten gesondert in Rechnung gestellt.
Ansprechpartnerin im Bereich der KiTa-Beiträge | Benötigte Unterlagen zur Berechnung des KiTa-Beitrages | |
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Marie Lüke |
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